
Befreiung bestimmter Zinseinkünfte von Ausländern von der 30% Quellensteuer. IRC §§ 871, 881 Anmerkung: Die Befreiung gilt für fast alle Kapitalforderungen, die Ausländer gegen amerikanische Unternehmen haben, solange sie nicht mit 10% oder mehr am Kapital beteiligt sind. Die exemption soll US-Unternehmen die Kreditauf...
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